Die Verantwortung des Arbeitgebers
Das DPR 462/01 legt fest, dass jeder Arbeitgeber – auch mit nur einem Beschäftigten – sowie bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern mit atypischen Vertragsverhältnissen, etwa mitarbeitende Gesellschafter, verpflichtet sind, regelmäßige und außerordentliche Prüfungen der Erdungsanlagen und Blitzschutzeinrichtungen zu beantragen.
Diese Prüfungen sollen feststellen, ob die Sicherheitsanforderungen an die Anlagen auf Grundlage der einschlägigen CEI-Normen erfüllt und dauerhaft eingehalten werden.
Die Prüfungen nach DPR 462/01 dürfen nicht von Installateuren oder Elektrikern durchgeführt werden, sondern ausschließlich von einer vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy zugelassenen Stelle oder alternativ von ASL bzw. ARPA.