Arbeitssicherheit

Prüfungen nach DPR 462/01 – Erdung

Das DPR 462/01 legt fest, dass jeder Arbeitgeber – auch mit nur einem Beschäftigten – sowie bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern mit…

Erdungsprüfung

Die Verantwortung des Arbeitgebers

Das DPR 462/01 legt fest, dass jeder Arbeitgeber – auch mit nur einem Beschäftigten – sowie bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern mit atypischen Vertragsverhältnissen, etwa mitarbeitende Gesellschafter, verpflichtet sind, regelmäßige und außerordentliche Prüfungen der Erdungsanlagen und Blitzschutzeinrichtungen zu beantragen.

Diese Prüfungen sollen feststellen, ob die Sicherheitsanforderungen an die Anlagen auf Grundlage der einschlägigen CEI-Normen erfüllt und dauerhaft eingehalten werden.

Die Prüfungen nach DPR 462/01 dürfen nicht von Installateuren oder Elektrikern durchgeführt werden, sondern ausschließlich von einer vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy zugelassenen Stelle oder alternativ von ASL bzw. ARPA.

01

Blitzschutzeinrichtungen

Die Prüfung umfasst die Durchsicht des technischen Berichts, mit dem festgestellt wird, ob die bauliche Anlage gegen Blitzeinschlag selbstgeschützt ist. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, werden zudem Zustand und Funktion des LPS (Lightning Protection System) kontrolliert.

02

Prüfung in explosionsgefährdeten Bereichen

In explosionsgefährdeten Bereichen ist eine regelmäßige Prüfung der gesamten elektrischen Anlage vorgeschrieben, um ihre Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden technischen Normen festzustellen.

03

Prüfung von Anlagen bis 1000 V und über 1000 V

Die Prüfung stellt fest, ob die Erdungsanlage den geltenden Rechtsvorschriften – darunter D.Lgs. 81/08 und Gesetz 186/68 – sowie den einschlägigen technischen Normen für die fachgerechte Ausführung entspricht, etwa der Norm CEI 64-8.

04

Wir berücksichtigen jedes mögliche Risiko

Die Prüfintervalle nach DPR 462/01 richten sich nach Art der Umgebung und der Anlage.

In folgenden Fällen ist die Prüfung alle zwei Jahre durchzuführen:

  • Baustellen;
  • Bereiche mit erhöhter Brandgefahr, die unter anderem anhand der Brandschutzbescheinigung (CPI) ermittelt werden;
  • medizinisch genutzte Räume wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulanzen, Arztpraxen und vergleichbare Einrichtungen;
  • explosionsgefährdete Bereiche.

In allen übrigen Bereichen ist die Prüfung alle fünf Jahre durchzuführen.
Nach wesentlichen Änderungen an der Anlage ist zudem eine außerordentliche Prüfung zu beantragen.

Die Prüfung der Erdungsanlage betrifft nicht nur den Erder selbst, sondern alle Komponenten und Einrichtungen, die Personen vor einem elektrischen Schlag bei indirektem Berühren schützen – auch durch automatische Abschaltung der Stromversorgung.

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