
Arbeitsmedizin
Sicurmas arbeitet eng mit Arbeitgebern zusammen, um zu beurteilen, ob im Unternehmen eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist,…
Mehr erfahrenSicherheit auf Baustellen ist grundlegend: Sie rettet Leben, verhindert Unfälle und sorgt für ein gesundes Arbeitsumfeld.

Sicurmas Srl berät Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte im Baugewerbe dabei, die Vorschriften zur Arbeitssicherheit einzuhalten und alles Nötige für Gefahrenprävention sowie den Schutz von Unversehrtheit und Gesundheit der Beschäftigten zu veranlassen.
Das italienische Arbeitsschutzgesetz – D.Lgs. 81/08 – sieht für Bauunternehmen besondere Pflichten vor, geregelt in „Titel IV – Zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen“. Dieser enthält neben den allgemeinen Vorgaben für Arbeitsstätten spezifische Anforderungen an die Arbeit auf Baustellen.
Baustellenarbeit birgt zahlreiche Risiken. Sie erfordert daher eine klar definierte Struktur und Organisation sowie eine bestimmte Anzahl entsprechend geschulter Fachkräfte.
Von der Gefährdungsbeurteilung über den PI.M.U.S. (Gerüst-Montageplan) und den POS (betrieblicher Sicherheitsplan) bis hin zum PSC (Sicherheits- und Koordinationsplan): Der Verwaltungsaufwand für Baustellen ist besonders umfangreich und komplex, für die Risikoprävention und den Schutz der Beschäftigten jedoch unverzichtbar.
Prävention und Schutz hängen davon ab, wie aufmerksam ein Unternehmen mit den verschiedenen Problemstellungen auf der Baustelle umgeht, ob es Risiken richtig bewerten und geeignete Sicherheitspläne erstellen kann und ob die Beschäftigten gezielt zu Baustellenrisiken und den eingesetzten Arbeitsmitteln geschult werden. Das Gesetzesdekret 81/08 sollte nicht als reine Bürokratie verstanden werden, sondern als Maßstab, um Sicherheit für das eigene Unternehmen und die eigenen Beschäftigten zu gewährleisten.

Sicurmas arbeitet eng mit Arbeitgebern zusammen, um zu beurteilen, ob im Unternehmen eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist,…
Mehr erfahren
Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) in Kraft getreten. Zu ihren Zielen und Neuerungen gehört es,
Mehr erfahren
Das DPR 462/01 legt fest, dass jeder Arbeitgeber – auch mit nur einem Beschäftigten – sowie bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern mit…
Mehr erfahren